Der gemein­nüt­zige Verein
Schul­den­be­ra­tung Kanton Zürich
bietet seit über 30 Jahren profes­si­o­nelle
Bera­tung bei Schul­den­fragen an.

Beratungssituation nw

Sie haben Schulden und wünschen eine Bera­tung?

Rufen Sie uns an. Wir sind erreichbar von Montag bis Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr unter der Nummer 043 333 36 86 oder unter der kosten­losen Schul­den­hot­line 0800 708 708.

Intake vz_zugeschnitten

Wir beant­worten Ihre Fragen falls möglich gleich am Telefon. Je nach Situa­tion führen wir ein Aufnah­me­gespräch für eine persönliche Bera­tung bei uns im Büro. Wir verein­baren keine Termine per Mail.

Neues Sanie­rungs­ver­fahren für natür­liche Personen (SchKG-Revi­sion)

Warum es die Rest­schuld­be­freiung braucht

Nach geltendem Schweizer Recht haben viele hoch­ver­schul­dete oder mittel­lose Privat­per­sonen keine realis­ti­schen Aussichten darauf, je wieder schul­den­frei zu leben. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Schuld­ne­rinnen und Schuldner aus, auch deren Gläubiger und Gläubige­rinnen und die öffent­liche Hand sind davon betroffen. Der Bundesrat hat deshalb den Hand­lungs­be­darf erkannt und 2022 eine Revi­sion des Schuld­be­trei­bungs- und Konkurs­ge­setzes (SchKG) in Vernehm­las­sung gegeben. Die Botschaft an das Parla­ment wird Ende 2024 erwartet.

Hier finden Sie unseren Lepo­rello zum Thema.

Medi­en­mit­tei­lung - Auch in der Schweiz ein Neustart für Überschul­dete
Dach­ver­band Schul­den­be­ra­tung Schweiz 15.01.2025 

Medi­en­be­richte

Eine Auswahl an Medi­en­be­richten und -mittei­lungen zu den Themen Schulden und Geld.

Medienberichte